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   OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87, 4 Ws 62/87, 4 Ws 63/87   

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https://dejure.org/1987,2361
OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87, 4 Ws 62/87, 4 Ws 63/87 (https://dejure.org/1987,2361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.1987 - 4 Ws 22/87, 4 Ws 62/87, 4 Ws 63/87 (https://dejure.org/1987,2361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 1987 - 4 Ws 22/87, 4 Ws 62/87, 4 Ws 63/87 (https://dejure.org/1987,2361)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57 Abs. 2 Nr. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 512
  • NStZ 1987, 367 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 26.06.1986 - 1 Ws 285/85

    Freiheitsstrafe; Aussetzung; Vollstreckung; Erstverbüßerregelung; Verurteilter

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.1987 - 4 Ws 22/87
    "Bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als "Erstverbüßer" i.S. von § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB anzusehen (gegen OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 572 ).«.
  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 2 Ws 209/09

    Begriff der erstmaligen Verbüßung einer Freiheitsstrafe i.S. von § 57 Abs. 2 Nr.

    Insoweit bleibt die Entscheidung über die bedingte Entlassung für jede einzelne Strafe gesondert zu prüfen, auch wenn nach § 454 b Abs. 3 StPO gleichzeitig und einheitlich zu entscheiden ist (vgl. OLG Hamm MDR 1987, 512, 513 m. w. N.; vgl. auch den Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 06. Oktober 2005 in 1 Ws 364 u. 365/05).

    Der Gesetzeswortlaut: "erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt" ist nicht im Sinne von "sich erstmals im Strafvollzug befindet" zu verstehen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 28.04.1987 - 2 Ws 203/87, 2 Ws 204/87 - m. w. N.; OLG Hamm MDR 1987, 512-513; OLG Hamm, StV 1996, 277, 278; OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2003 -1 Ws 1-3/03 -).

  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96

    Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug,

    Zwar hält der Senat an der Rechtsprechung des erkennenden Oberlandesgerichts fest, wonach bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehende Freiheitsstrafe als "Erstverbüßer" i.S.v. § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB anzusehen ist (OLG Hamm, MDR 1987, 512).
  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 3/03

    Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 1 Ws 1209/92
    Sie bildet aber bei grundsätzlich für jede Strafe gesondert vorzunehmender Prüfung der Aussetzungsvoraussetzungen (vgl. OLG Hamm in MDR 1987, 512; KK-Chlosta, StPO , 2.Aufl., § 454 Rdn.11, 12; LR-Wendisch, StPO , 24. Aufl., § 454 b Rdn. 30; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., § 454 b Rdn.6) gleichfalls die Grundlage für eine einheitliche Entscheidung zu demselben Zeitpunkt.
  • OLG Stuttgart, 19.10.1987 - 3 Ws 318/87

    Erstverbüßer-Regelung; Strafobergrenze; Freiheitsstrafe

    Anderer Ansicht OLG Hamm (Beschluß Ä 4 Ws 22/87 Ä v. 5.2. 87, in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 268 = MDR 1987 Heft 6 S. 512): Bei mehreren unmittelbar nacheinander zu vollstreckenden Ä nicht gesamtstrafenfähigen Ä Freiheitsstrafen sei ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befinde, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als »Erstverbüßer« i. S. des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB anzusehen.
  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 2/03

    Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.1986 - 1 Ws 396/86
    Anderer Ansicht: OLG Hamm (Beschluß - 4 Ws 22/87 - v. 5.2. 87, in GoltdArch 1987 Heft 6 S. 268 = MDR 1987 Heft 6 S. 512); die vom OLG Zweibrücken (vorst. zu d) befürwortete Anwendung der Erstverbüßer-Regelung bei Unterbrechung des Vollstreckungszusammenhangs zwischen mehreren selbständigen Freiheitsstrafen wird ferner Ä wenngleich mit anderer Begründung Ä abgelehnt von OStA K. R. Maatz, Hannover, in NStZ 1988 Heft 3 S. 114. Vgl. auch OLG Stuttgart (Beschluß - 4 Ws 227/87 Ä v. 24.8. 87, in JZ 1987 Nr. 22 S, 1085 = MDR 1988 Heft 3 S. 250 [dieselbe Entscheidung wie vorst. zu a]): Der 4. Strafsenat des OLG Stuttgart hält zwar die Erstverbüßer-Regelung grundsätzlich auch bei unmittelbarer Anschlußvollstreckung für anwendbar; dies gelte jedoch nicht für den Fall, daß der Verurteilte als erste Strafe einen Teil einer Jugendstrafe verbüßt, während der Vollstreckung entweicht, in Freiheit weitere Straftaten verübt und deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, die in unmittelbarem Anschluß an die nach seiner Wiederergreifung weiter vollstreckte Jugendstrafe vollstreckt wird.
  • OLG Hamm, 07.01.2003 - 1 Ws 1/03

    Erstverbüßer, mehrere zu vollstreckende Strafen, Reihenfolge der Vollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Verurteilter, der sich erstmals im Strafvollzug befindet, bei mehreren nacheinander zu vollstreckenden Freiheitsstrafen, aus denen eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann, nur hinsichtlich der in der Reihenfolge der Vollstreckung an erster Stelle stehenden Freiheitsstrafe als Erstverbüßer im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 512; StV 1996, 277, 278).
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